Als Jurist und Geograph interessieren mich in erster Linie die boden-, bau-, planungs- und immobilienrechtlichen Grundlagen der gebauten Umwelt (built environment). Dies beginnt bei dem Landmanagement, der Bodenpolitik, den öffentlich-rechtlichen Rahmenbedingungen des Planens und Bauens, insbesondere dem Raumordnungsrecht, Investitionsrecht, dem Baugesetzbuch und den Bauordnungen bis hin zu den privatrechtlichen Konstruktionen (Bauvertragsrecht) und dem Bauträgerrecht.
Neben infrastrukturrelevanten Problemstellungen geht es um die Frage, ob rechtliche und planerische Strukturen die Möglichkeit bieten, die wirtschaftliche Standortattraktivität in einzelnen Regionen (national und international) zu fördern und investitionsrechtlich abzusichern.
In Forschung und Lehre beschäftige ich mich mit der Grundstückswertermittlung, der Bodenordnung, dem juristischen Projektmanagement, Grundstücksrecht und Vergaberecht, sofern diese Instrumente für die rechtlichen, baulichen und infrastrukturellen Rahmenbedingungen der gebauten Umwelt von Belang sind. Ich lege besonderen Wert auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Architekten, Ökonomen, (Stadt-)Planern und Geographen. Es wird eine an juristischer, raumwissenschaftlicher und geosystematischer Dogmatik und interdisziplinärer (= raum- und stadtplanerischer sowie rechtsgeographischer) Arbeitsweise angelehnte Methodik verwendet, die auf nationaler und internationaler Rechtstatsachenforschung beruht und die auch rechtsvergleichende Instrumente für die gebaute und die nicht gebaute Umwelt mit in den Blick nimmt.